Das Honorar des Rechtsanwaltes unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung.
Mangels Vereinbarung gelten die Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und der Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK), jeweils zuzüglich Barauslagen (wie insb. Gerichtsgebühren, Kosten für Aktenkopien, etc.) sowie gesetzlicher Umsatzsteuer.
Eine faire und transparente Abrechnung unserer Leistungen gegenüber dem Mandanten ist uns besonders wichtig. Aufgrund der vielfältigen Umstände, welche die Dauer und den Aufwand im Zusammenhang mit einer konkreten Causa beeinflussen können, ist aber oftmals im Vorhinein eine konkrete Angabe oder auch nur halbwegs verlässliche Schätzung unseres Honorars seriös kaum möglich. Scheuen Sie sich jedenfalls nicht, das Thema „Honorar“ auch aktiv und offen anzusprechen. Wir haben großes Interesse an der langfristigen Zufriedenheit unserer Klienten und folglich ein ebenso großes Eigeninteresse an einer stets fairen und angemessenen Honorarabrechnung.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nehmen Sie die bezüglichen Unterlagen (oder zumindest den Namen der Versicherungsanstalt und die Polizzen-Nummer) bitte wenn möglich sogleich zur ersten Besprechung mit.
Kurze telefonische Auskünfte sowie kurze Erstbesprechungen bieten wir – sofern in der Folge keine weitere Beratung bzw. Vertretung durch unsere Kanzlei erforderlich oder gewünscht ist – kostenlos an.